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1. Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Gesellschaftliche Unterschiede können nur im gemeinsamen Nutzen begründet sein.
2. Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unabdingbaren Menschenrechte. Diese Rechte sind die Freiheit, das Eigentum, die Sicherheit und der Widerstand gegen die Unterdrückung.
3. Der Ursprung jeder Herrschaft ruht seinem Wesen nach beim Volke. Keine Körperschaft, kein einzelner kann Herrschaft ausüben, die nicht ausdrücklich von ihm ausgeht.
4. Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem andern nicht schadet. Die Ausübung der natürlichen Rechte jedes Menschen hat keine Grenzen als jene, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft die Ausübung dieser Rechte ermöglichen. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.
7. Kein Mensch darf angeklagt, verhaftet oder gefangen gehalten werden ausser in den durch das Gesetz bestimmten Fällen.
9. Jeder Mensch wird so lange als unschuldig angesehen, bis er für schuldig erklärt ist.
10. Niemand darf wegen seiner Ansichten, auch nicht der religiösen, bedrängt werden, sofern seine Äusserungen, die durch das Gesetz errichtete öffentliche Ordnung nicht stören.
11. Die freie Mitteilung der Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann daher frei sprechen, schreiben, drucken, mit dem Vorbehalt, dass er verantwortlich ist für den Missbrauch dieser Freiheit in durch das Gesetz bestimmten Fällen.
16. Jede Gesellschaft, in der weder die Garantie der Rechte zugesichert ist noch die Trennung der Gewalten festgelegt ist, hat keine Verfassung.
17. Das Eigentum als unverletzliches und geheiligtes Recht kann niemandem genommen werden, wenn nicht eine öffentliche, rechtmässige Notwendigkeit es klar erfordert und unter der Bedingung einer gerechten und vorherigen Entschädigung.
1. Welche Rechte bilden den Kern der Menschenrechte ?
Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum,
Versammlungs- und Pressefreiheit,
Niederlassungsfreiheit,
Petitionsrecht,
Anspruch auf Rechtsschutz,
Wahlrecht.
2. Zähle Unterschiede zwischen den allgemeinen Menschenrechten und den Grund- oder Bürgerrechten auf.
Menschenrechte gelten für alle Menschen auf der Welt und Bürgerrecht nur für die Bürger eines Staates.
3. Was bedeutet Gleichheit aller Menschen ? Kann Gleichheit durch Grundrechte hergestellt werden ? Sind alle Menschen wirklich gleich ?
Gleichheit der Menschen soll Symbolisieren dass jeder Mensch gleichberechtigt ist. Ohne die Menschenrechte würden nicht alle Menschen gleichberechtigt sein. Ich finde nicht dass alle Menschen gleich sind. Alle haben einen verschiedenen Charakter, eine verschiedene Hautfarbe, verschiedene Haare etc..
4. Stelle einen eigenen Grundrechtekatalog auf. Welche Rechte müssten während der Unterrichtszeit jeder Schülerin , jedem Schüler und jeder Lehrperson garantiert sein ?
Jeder Mensch darf seine eigene Meinung sagen.
Jeder Mensch muss den anderen respektieren.
Jeder Mensch darf nicht willkürlich Sachen zerstören oder stehlen.
2. Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unabdingbaren Menschenrechte. Diese Rechte sind die Freiheit, das Eigentum, die Sicherheit und der Widerstand gegen die Unterdrückung.
3. Der Ursprung jeder Herrschaft ruht seinem Wesen nach beim Volke. Keine Körperschaft, kein einzelner kann Herrschaft ausüben, die nicht ausdrücklich von ihm ausgeht.
4. Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem andern nicht schadet. Die Ausübung der natürlichen Rechte jedes Menschen hat keine Grenzen als jene, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft die Ausübung dieser Rechte ermöglichen. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.
7. Kein Mensch darf angeklagt, verhaftet oder gefangen gehalten werden ausser in den durch das Gesetz bestimmten Fällen.
9. Jeder Mensch wird so lange als unschuldig angesehen, bis er für schuldig erklärt ist.
10. Niemand darf wegen seiner Ansichten, auch nicht der religiösen, bedrängt werden, sofern seine Äusserungen, die durch das Gesetz errichtete öffentliche Ordnung nicht stören.
11. Die freie Mitteilung der Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann daher frei sprechen, schreiben, drucken, mit dem Vorbehalt, dass er verantwortlich ist für den Missbrauch dieser Freiheit in durch das Gesetz bestimmten Fällen.
16. Jede Gesellschaft, in der weder die Garantie der Rechte zugesichert ist noch die Trennung der Gewalten festgelegt ist, hat keine Verfassung.
17. Das Eigentum als unverletzliches und geheiligtes Recht kann niemandem genommen werden, wenn nicht eine öffentliche, rechtmässige Notwendigkeit es klar erfordert und unter der Bedingung einer gerechten und vorherigen Entschädigung.
1. Welche Rechte bilden den Kern der Menschenrechte ?
Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum,
Versammlungs- und Pressefreiheit,
Niederlassungsfreiheit,
Petitionsrecht,
Anspruch auf Rechtsschutz,
Wahlrecht.
2. Zähle Unterschiede zwischen den allgemeinen Menschenrechten und den Grund- oder Bürgerrechten auf.
Menschenrechte gelten für alle Menschen auf der Welt und Bürgerrecht nur für die Bürger eines Staates.
3. Was bedeutet Gleichheit aller Menschen ? Kann Gleichheit durch Grundrechte hergestellt werden ? Sind alle Menschen wirklich gleich ?
Gleichheit der Menschen soll Symbolisieren dass jeder Mensch gleichberechtigt ist. Ohne die Menschenrechte würden nicht alle Menschen gleichberechtigt sein. Ich finde nicht dass alle Menschen gleich sind. Alle haben einen verschiedenen Charakter, eine verschiedene Hautfarbe, verschiedene Haare etc..
4. Stelle einen eigenen Grundrechtekatalog auf. Welche Rechte müssten während der Unterrichtszeit jeder Schülerin , jedem Schüler und jeder Lehrperson garantiert sein ?
Jeder Mensch darf seine eigene Meinung sagen.
Jeder Mensch muss den anderen respektieren.
Jeder Mensch darf nicht willkürlich Sachen zerstören oder stehlen.
Männer und Frauenrechte
Männerrechte
Freiheit 1. Die Menschen (Männer) werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Gesellschaftliche Unterschiede dürfen nur im allgemeinen Nutzen begründet sein. Grundrechte 2. Der Zweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese sind das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung. Die Willensnation 6. Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger haben das Recht, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Gestaltung mitzuwirken. Es muss für alle gleich sein, mag es beschützen oder bestrafen. Da alle Bürger vor ihm gleich sind, sind sie alle gleichermaßen, ihren Fähigkeiten entsprechend und ohne einen anderen Unterschied als den ihrer Eigenschaften und Begabungen, zu allen öffentlichen Würden, Ämtern und Stellungen zugelassen. Die Freie Meinungsäusserung 10. Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, belangt werden, solange deren Äußerung nicht die durch das Gesetz begründete öffentliche Ordnung stört. Keine Gesetze keine Rechte 16. Eine Gesellschaft, in der die Gewährleistung der Rechte nicht gesichert und die Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung. |
Abgeänderte Frauenrechte
Gleichberechtigung 1. Die Frau wird frei geboren und bleibt dem Mann an Rechten gleich [...] Rechte von beiden Geschlechtern 2. Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Bewahrung der natürlichen und unverjährbaren Rechte von Frau und Mann: diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und vor allem Widerstand gegen Unterdrückung. Wille von Frau und Mann 6. Das Gesetz muss Ausdruck des Gesamtwillens sein; alle Bürgerinnen und Bürger müssen persönlich oder durch einen Stellvertreter zu seiner Entstehung beitragen: alle Bürgerinnen und Bürger, die ja in seinen Augen gleich sein, müssen gleichermaßen zu allen Würden, Stellungen und öffentlichen Ämtern zugelassen sein [...] Freie Meinungen 10. Niemand darf wegen seiner Überzeugungen, auch wenn sie grundsätzlicher Art sind, belangt werden. Die Frau hat das Recht das Schafott zu besteigen; sie muss gleichermaßen das Recht haben, die Tribüne zu besteigen [...] Steuern 15. Die Masse der Frauen, die durch die Steuerleistung mit der der Männer vereinigt ist, hat das Recht, von jedem öffentlichen Beamten Rechenschaft über seine Verwaltung zu verlangen. Keine Gesetze keine Rechte 16. Jede Gesellschaft, in der die Garantie der Rechte nicht gesichert und die Trennung der Gewalten nicht festgesetzt ist, hat gar keine Verfassung. Die Verfassung ist null und nichtig, wenn nicht die Mehrheit der Individuen, die die Nation bilden, an ihrer Ausarbeitung mitgewirkt hat. |