Begründung: Das Stimm- und Wahlvolk ist zuoberst, weil es in der Demokratie das letzte Wort hat. Es wählt das Parlament und gibt sein ,,Ja-Wort" zur Bundesverfassung und zu den Bundesgesetzen. (Deshalb auf gleicher Ebene im Organigramm).
Der Bundesrat und die Bundesverwaltung sind ,,Diener" des Volkes. Sie müssen dafür sorgen, dass der ,,,Wille des Volkes" erfüllt wird. Auch das Bundesgericht arbeitet im Auftrag des Volkes. Alle anderen Akteure müssen sich an seine Gerichtsurteile halten. |